Nach einem Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht auf einen unabhängigen Kfz Gutachter – die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Wir erstellen für Sie ein professionelles Unfallgutachten, das alle wichtigen Punkte umfasst: Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert oder Totalschaden.
Unabhängige Kfz-Gutachten bei Haftpflichtschäden. Detaillierte Schadenaufnahme, Kalkulation der Reparaturkosten und Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts. Ideal zur Vorlage bei Versicherungen.
Objektive Bewertung von Fahrzeugen, Oldtimern oder Nutzfahrzeugen. Ermittlung von Markt-, Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert zur Absicherung bei Kauf, Verkauf, Finanzierung oder Versicherung.
Für kleinere Schäden unterhalb der Bagatellgrenze erstellen wir transparente Kostenvoranschläge. Ideal bei Parkremplern, Kratzern oder geringen Blechschäden – für eine schnelle Abwicklung mit der Versicherung.
Bewertung von Leasingfahrzeugen bei Rückgabe, Vertragsbeginn oder während der Laufzeit. Prüfung auf Gebrauchsspuren, Restwert und vertragliche Rückgabekriterien – zur Vermeidung unnötiger Nachzahlungen.
Wenn es um Ihr Fahrzeug und wichtige Entscheidungen geht, brauchen Sie mehr als nur ein Gutachten: Sie brauchen absolute Sicherheit.
Bei uns erhalten Sie die perfekte Kombination aus praktischer Erfahrung und fundiertem Ingenieurwissen.
Ein Schadengutachten dokumentiert Unfallschäden fachgerecht. Es enthält u. a. eine Reparaturkostenkalkulation, Wiederbeschaffungswert, Restwert, mögliche Wertminderung, Reparaturdauer und Nutzungsausfallklasse. Es dient als Beweissicherung und Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung sowie für Anwalt oder Gericht.
Bei nicht selbst verschuldetem Haftpflichtschaden werden die Gutachterkosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen. Bei Eigen- oder Teilschuld kommt ggf. die Kaskoversicherung oder Selbstzahlung in Betracht. (Hinweis: keine Rechtsberatung; Einzelfälle können abweichen.)
Nach kurzer Abstimmung (Fahrzeug, Schaden, Standort) besichtigen wir Ihr Fahrzeug vor Ort oder in der Werkstatt, fotografieren und messen relevante Bereiche und prüfen Unterlagen. Das fertige PDF-Gutachten erhalten Sie typischerweise innerhalb von 1–3 Werktagen (je nach Schadenumfang und Auslastung).
Ein Kostenvoranschlag listet meist nur Reparaturpositionen. Ein Gutachten bewertet zusätzlich Schadenumfang, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert/Restwert und dokumentiert alles mit Fotos und Fahrzeugdaten. Bei sehr kleinen Bagatellschäden (bis ca. 750€) kann ein Kostenvoranschlag genügen; ansonsten ist ein Gutachten in der Regel die bessere Basis.
Ja. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich den im Gutachten ermittelten Betrag für die Reparaturkosten auch auszahlen zu lassen („fiktive Abrechnung"). Die Entscheidung, ob Sie reparieren oder das Geld anderweitig nutzen, liegt bei Ihnen.
Auf Wunsch arbeiten wir direkt mit Ihrem Verkehrsanwalt zusammen. Dieser übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Versicherung. Die Kosten für den Anwalt trägt – wie beim Gutachter – in der Regel die gegnerische Versicherung, wenn Sie unverschuldet sind.